Seit dem 22.11.2022 greift die vom Gesetzgeber beschlossene Überarbeitung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte. Diese geht mit einer deutlichen Preiserhöhung für die Leistungen einher. Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet für sämtliche erbrachten Leistungen die Mindestsätze der GOT zzgl. MwSt. zu berechnen.
Um mehr Zeit für unseren eigentlichen tierärztlichen Beruf zu haben, arbeiten wir zur Erstellung und Abwicklung unserer Abrechnungen mit der Tierärztlichen Verrechnungsstelle Heide r.V. (TVH) zusammen. Das ist ein von Tierärzten gegründeter und geleiteter rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung.
Gut zu wissen: Bar-, Kredit- oder Kartenzahlungen im Stall sind weiterhin jederzeit direkt nach der Behandlung möglich. Rechnungen erfolgen in Zukunft über die TV Heide.
Wir sind befugt, die TVH zur Erstellung unserer Abrechnung und zur Einziehung jeder Honorarforderung gegenüber dem Tierbesitzer einzuschalten. Die Mitarbeiter der TVH sind dann "sonstige Personen" und "Auftragsverarbeiter" für unsere Praxis.
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt gem. § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB und gem. Art. 9 Abs. 2 Buchstaben f und h in Verbindung mit Abs. 3 DSGVO rechtmäßig. Die Mitarbeiter der TVH unterliegen der beruflichen Schweigepflicht.
Datenschutzbeauftragter der TVH ist Herr Thomas Blume, Tel: 04 81 / 8 50 13 14, E-Mail: [email protected].
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