Häufige Fragen zur Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und Abrechnung

Seit dem 22.11.2022 greift die vom Gesetzgeber beschlossene Überarbeitung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte. Diese geht mit einer deutlichen Preiserhöhung für die Leistungen einher. Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet für sämtliche erbrachten Leistungen die Mindestsätze der GOT zzgl. MwSt. zu berechnen.

Warum wurde die GOT angepasst? expand_more
Reduzierte Erreichbarkeit von Tierärzt:innen, lange Wartezeiten, eingeschränkter Notdienst, Aufnahmestopps und Teams die immer öfter am Limit arbeiten. Das alles sind Folgen von einem akuten Fachkräftemangel. Unsere Branche muss für Tierärzt:innen wieder attraktiver werden, um den Nachwuchs an jungen Tierärzt:innen aktiv zu fördern. Dies nahm auch der Gesetzgeber vor 2 Jahren (noch vor dem Inflationsanstieg 2021) zum Anlass im Rahmen eines wirtschaftlichen Gutachtens die Gebühren für Tierärzte zu überarbeiten. Wohlgemerkt ist es die erste Neufassung seit 1999. Die jetzige Fassung sorgt nicht nur dafür, dass die Praxen zeitgemäß wirtschaften können, sondern vor allem, dass die Versorgung Ihrer Pferde auf einem sehr guten Niveau weiterhin im Team gewährleistet ist.
Was können Sie tun? expand_more
Mit den spürbar steigenden Preisen geht die Sorge einher, dass Sie ihrem Pferd aufgrund von finanziellen Gründen nicht immer die beste Versorgung bei einer Erkrankung zukommen lassen können. Eine Tierkrankenversicherung kann Sie hier vor dem Risiko der Kosten bei einer Erkrankung bewahren.
Wieso ist es sinnvoll mein Pferd zu versichern und wo finde ich mehr Informationen dazu? expand_more
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer OP- oder Krankenversicherung für Ihr Pferd. Damit sind Sie vor unerwartet hohen Kosten geschützt.

Unser Tipp: Wir haben eine Checkliste aus tierärztlicher Sicht für Sie zusammengestellt, worauf Sie bei der Wahl der Versicherung achten sollten:
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Empfehlungen zur Versicherung
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Wieso bekomme ich eine extra Rechnung vom Labor? expand_more
Aufgrund des gestiegenen Verwaltungsaufwandes ist es uns leider nicht mehr möglich die externen Laborleistungen von IDEXX, Veteo oder Antech über unsere Praxis abzurechnen.
Wo finde ich weitere Informationen zur GOT? expand_more
Sie finden weitere Informationen sowie die aktuelle GOT zum Download unter der Website des Berufsverbandes:

https://www.tieraerzteverband.de/bpt/bpt-fuer-sie/Tierbesitzer/got/

Informationen zur Abrechnung

Logo TV Heide
Kontakt:
Tel: 0481 / 850130
[email protected]

Abrechnung mit der TV Heide

Um mehr Zeit für unseren eigentlichen tierärztlichen Beruf zu haben, arbeiten wir zur Erstellung und Abwicklung unserer Abrechnungen mit der Tierärztlichen Verrechnungsstelle Heide r.V. (TVH) zusammen. Das ist ein von Tierärzten gegründeter und geleiteter rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung.

Gut zu wissen: Bar-, Kredit- oder Kartenzahlungen im Stall sind weiterhin jederzeit direkt nach der Behandlung möglich. Rechnungen erfolgen in Zukunft über die TV Heide.

Wir sind befugt, die TVH zur Erstellung unserer Abrechnung und zur Einziehung jeder Honorarforderung gegenüber dem Tierbesitzer einzuschalten. Die Mitarbeiter der TVH sind dann "sonstige Personen" und "Auftragsverarbeiter" für unsere Praxis.

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt gem. § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB und gem. Art. 9 Abs. 2 Buchstaben f und h in Verbindung mit Abs. 3 DSGVO rechtmäßig. Die Mitarbeiter der TVH unterliegen der beruflichen Schweigepflicht.

Datenschutzbeauftragter der TVH ist Herr Thomas Blume, Tel: 04 81 / 8 50 13 14, E-Mail: [email protected].