Häufige Fragen zur Gebühren Ordnung für Tierärzte (GOT) und Abrechnung

 

 

 

Ab dem 22.11.2022 greift die vom Gesetzgeber beschlossene Überarbeitung der Gebührenordnung für Tierärzt:innen. Diese geht mit einer deutlichen Preiserhöhung für die Leistungen einher. Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet für sämtliche erbrachten Leistungen die Mindestsätze der GOT zzgl. MwSt. zu berechnen.

 

 

 

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