Häufige Fragen zur Gebühren Ordnung für Tierärzte (GOT) und Abrechnung
Ab dem 22.11.2022 greift die vom Gesetzgeber beschlossene Überarbeitung der Gebührenordnung für Tierärzt:innen. Diese geht mit einer deutlichen Preiserhöhung für die Leistungen einher. Alle
niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet für sämtliche erbrachten Leistungen die Mindestsätze der GOT zzgl. MwSt. zu berechnen.