Häufige Fragen zur Gebühren Ordnung für Tierärzte (GOT) und Abrechnung

 

 

 

Ab dem 22.11.2022 greift die vom Gesetzgeber beschlossene Überarbeitung der Gebührenordnung für Tierärzt:innen. Diese geht mit einer deutlichen Preiserhöhung für die Leistungen einher. Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet für sämtliche erbrachten Leistungen die Mindestsätze der GOT zzgl. MwSt. zu berechnen.

 

 

 

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 Abrechnung mit der TV Heide

 

Bar-, Kredit oder Kartenzahlungen im Stall sind weiterhin jederzeit nach der Behandlung möglich.

Rechnungen erfolgen in Zukunt über die TV Heide.

 

 

Um mehr Zeit für unseren eigentlichen tierärztlichen Beruf zu haben, arbeiten wir zur Erstellung und Abwicklung unserer Abrechnungen mit der Tierärztlichen Verrechnungsstelle Heide r.V. (TVH), Hans-Böckler-Straße 23, 25746 Heide, Tel: 0481 / 850130, E-Mail: info@tvheide.de zusammen.

Das ist ein von Tierärzten gegründeter und geleiteter rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung durch die Landesregierung Schleswig-Holstein, der als tierärztliche Verrechnungsstelle bundesweit tätig ist.

 

Wir sind befugt, die TVH zur Erstellung unserer Abrechnung und zur Einziehung jeder Honorarforderung gegenüber dem Tierbesitzer einzuschalten. Die Mitarbeiter der TVH sind dann "sonstige Personen" und "Auftragsverarbeiter" für unsere Praxis. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten, auch von Gesundheitsdaten des Tierhalters, erfolgt gem. § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB und gem. Art. 9 Abs. 2 Buchstaben f und h in Verbindung mit Abs. 3 DSGVO rechtmäßig.

 

Die Mitarbeiter der TVH werden im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung auf ihre strafbewehrte Schweigepflicht gem. § 203 Abs. 4 StGB belehrt. Die TVH ist sowohl vor der Abtretung als auch danach befugt, die erforderlichen Daten zu erheben und weiter zu verarbeiten; sie wird im Zeitraum nach Erhalt der Abrechnungsdaten und bei der Erstellung der Abrechnung im Auftrag des Tierarztes und danach mit der Annahme der Abtretungserklärung im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Tierarztes wirtschaftlich zu dessen Gunsten tätig. Ihre Mitarbeiter stehen von Anfang an strafbewehrt unter der beruflichen Schweigepflicht.

 

Wird das mit der Beauftragung der TVH ausgesprochene unwiderrufliche Angebot zur Abtretung nach der Berechnung der Honorarforderung von der TVH angenommen, bleibt sie auch danach ungebrochen datenverarbeitungsbefugt und weiterhin schweigepflichtig, allerdings mit der Modifikation, dass sie zum Zweck der Geltendmachung und Verteidigung ihrer Forderung alle dazu erforderlichen Daten streng zweckbestimmt verarbeitet.

Wir übermitteln der TVH auf sicherem Weg Ihre personenbezogenen Daten zur Erreichbarkeit und die Daten zur tierärztlichen Behandlung und Versorgung zum Zweck der Erstellung und Durchsetzung unserer tierärztlichen Abrechnung auf der Rechtsgrundlage des Art. 9 Abs. 2 Buchstaben f und h DSGVO. Dort werden die Daten zudem gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b und Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO verarbeitet.

Die TVH nimmt Ihre Zahlungen entgegen und leitet sie an uns weiter. Bitte zahlen Sie also ausschließlich an die TVH, um unnötige Korrespondenz und Kosten zu vermeiden.

 

Der Datenschutzbeauftragte der TVH ist Herr Thomas Blume, Tel: 04 81 / 8 50 13 14, E-Mail: datenschutz@tvheide.de.